Vertretung bei bestandrechtlichen Streitigkeiten, Erstellung von Miet- und Bauträgerverträgen, und Beratung zu Mietzinsgestaltung, Betriebskosten und Räumungen.
Im Bereich des Miet- und Wohnrechts wird sowohl Vermietern als auch Mietern umfassende rechtliche Unterstützung geboten. Die Vertretung erfolgt gerichtlich und außergerichtlich bei sämtlichen bestandrechtlichen Unstimmigkeiten.
Erstellung von Mietverträgen, die auf die spezifischen Gegebenheiten des jeweiligen Hauses abgestimmt sind.
Beratung bei der Errichtung von Bauträgerverträgen und der Begründung von Wohnungseigentum.
Unterstützung bei Fragen zur Mietzinsgestaltung, Betriebskostenabrechnung und Hausverwaltung.
Geltendmachung des Vorzugspfandrechts der Wohnungseigentümergemeinschaft und der Umsetzung offener Mietzinsforderungen.
Beratung und Unterstützung bei alltäglichen Problemen, wie z. B. Reparaturen, Nachbarschaftsstreitigkeiten und Fragen zur Mietzinsminderung oder -erhöhung.
Für eine persönliche Beratung und zur Klärung spezifischer Anliegen stehen wir Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Fragen im Miet- und Wohnrecht zu besprechen.
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