Beratung und Vertretung im Medizinrecht, Haftungsfragen, Behandlungsverträgen, Patientenverfügungen und der Gründung von Gruppenpraxen.
Im Bereich des Medizinrechts sind detaillierte Kenntnisse und gezielte Beratung entscheidend. Vertretung von Krankenanstalten, Ärzten, Gesundheitsberufen und Patienten in sämtlichen Belangen des Medizin- und Haftungsrechts gewährleistet Klarheit und Sicherheit bei allen medizinrechtlichen Fragestellungen.
Erstellung und Überprüfung von Behandlungsverträgen, um rechtliche Klarheit und Sicherheit für alle Parteien zu gewährleisten.
Beratung in Haftungsfragen, insbesondere im Zusammenhang mit Behandlungs- und Aufklärungspflichten, um rechtliche Risiken zu minimieren.
Errichtung rechtssicherer Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, um die Entscheidungsfindung im Ernstfall zu regeln.
Unterstützung bei der Gründung und rechtlichen Strukturierung von Gruppenpraxen, um eine optimale Zusammenarbeit sicherzustellen.
Für eine individuelle Beratung und zur Klärung spezifischer Fragen stehen wir Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Zögern Sie nicht, um Ihre Anliegen zu besprechen und maßgeschneiderte Lösungen zu finden.
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