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Wir vertreten unsere Klienten vor allen österreichischen Gerichten, somit vor den Bezirks- und Landesgerichten, den Oberlandesgerichten und dem Obersten Gerichtshof, und zwar in allen zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten, auf Kläger- und Beklagtenseite, als Verteidiger, Privatbeteiligten- oder Privatanklagevertreter. Langjährige Erfahrung und profunde Kenntnis des Prozessrechts gewährleisten bestmögliche Vertretung.
Wir begleiten unsere Mandanten auch auf allen übrigen Behördenwegen, etwa vor den Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaften und Bundespolizeidirektionen), den Finanzämtern und Finanzlandesdirektionen, den Unabhängigen Verwaltungssenaten bis hin zum Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof.