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Wir errichten Verträge und Vereinbarungen aller Art und übernehmen die Abwicklung von Rechtsgeschäften einschließlich Treuhandschaften.
Als wesentlich erachten wir dabei, den individuellen Anforderungen und Interessen der Vertragsparteien gerecht zu werden und umfassende Beratung im Vorfeld des Vertragsabschlusses zu bieten, sodass den speziellen Bedürfnissen des Einzelfalles Rechnung getragen wird.
Grundstückskauf, Hauskauf, Erwerb von Eigentumswohnungen, Unternehmenskauf, Schenkungen und Übergabsverträge, Mietvertrag, Pachtvertrag und sonstige Nutzungsverträge, Begründung von Dienstbarkeiten, Absicherung durch Einräumung von Belastungs- und Veräußerungsverboten, Dienstverträge, Gesellschafts-gründungen, Verträge zwischen Gesellschaftern, Geschäftsführervereinbarungen, Ehepakte, Unterhaltsvereinbarungen, Gewährung von Darlehen, Pfandrechts-begründungen ... – dies sind nur einige Beispiele, wo individuelle Vertragsgestaltung und kompetente Abwicklung, gepaart mit verständlicher Aufklärung und Transparenz, gefragt ist.
Selbstverständlich setzen wir Verträge im Grund- und Firmenbuch um, überreichen die erforderlichen Anträge, holen notwendige Zustimmungserklärungen, etwa von Agrarbehörden, der Grundverkehrsbehörde und der Wohnbauförderung, ein und führen die Selbstberechnung insbesondere von Grunderwerbsteuer, Immobilien-ertragssteuer, Gesellschaftssteuer und Eintragungsgebühr durch.
Als Mitglied der Treuhandrevision der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich unterliegen wir bei der Abwicklung von Rechtsgeschäften in Zusammenarbeit mit den beteiligten Bank- und Kreditinstituten dem anwaltlichen Treuhandbuch.
Von dem für den jeweiligen individuellen Fall eingerichteten Treuhand-Anderkonto dürfen Geldüberweisungen nur nach Freigabe durch die Rechtsanwaltskammer Niederösterreich durchgeführt werden. Die der Treuhandrevision unterliegenden Treuhandschaften werden im anwaltlichen Treuhandbuch registriert und besteht für diese Versicherungsschutz nach den Versicherungsbedingungen der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich.
Selbstverständlichen tragen wir auch den individuellen Bedürfnissen zur Erstellung von letztwilligen Verfügungen, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten sowie Erb- und Pflichtteilsverzichtsvereinbarungen Rechnung.
Wir laden Sie ein, in einem persönlichen Gespräch mit uns herauszufinden, ob und gegebenenfalls welche Vereinbarung für Sie persönlich den optimalen Regelungszweck erfüllt.