Miet- und Wohnrecht

Wir vertreten Vermieter und Mieter bei allen bestandrechtlichen Unstimmigkeiten gerichtlich und außergerichtlich, erstellen auf die speziellen Gegebenheiten des jeweiligen Hauses individuell angepasste Mietverträge, errichten Bauträgerverträge und begründen Wohnungseigentum.

Wir beraten unsere Mandanten in Fragen der Mietzinsgestaltung, Betriebskostenabrechnung und Hausverwaltung, machen das Vorzugspfandrecht der Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtlich geltend, setzen offene Mietzinsforderungen um und organisieren notwendig werdende Räumungen.

Ob es nun um die kaputte Heiztherme, ein Rohrleitungsgebrechen oder den randalierenden Nachbarn, ob um Schimmelbefall, Winterdienst oder Ablöse, ob um Mietzinsminderung oder Mietzinserhöhung geht - für die Beantwortung unzähliger Fragen des täglichen Lebens als Mieter oder Vermieter stehen wir unseren Mandanten gerne zur Verfügung.