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Beratung und Vertretung von Krankenanstalten, Ärzten, Angehörigen von Gesundheitsberufen und Patienten in allen Belangen des Medizinrechts und in Haftungsfragen, insbesondere in Rechtsfragen zu Behandlungsverträgen und zu Behandlungs- und Aufklärungspflichten; Errichtung von Patientenverfügungen; Gründung von Gruppenpraxen.