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Mit mehreren 100.000 Genossenschaftswohnungen sind die Gemeinnützigen Bauvereinigungen größter Vermieter Österreichs, aber nur wenige wissen, auf welchen Rechtsgrundlagen diese Vermietung stattfindet. Was gilt - MRG, WGG, Landesgesetze über die Wohnbauförderung? ABGB, KSchG, BTVG oder WEG? Oder vielleicht alles zusammen?
Wir wissen, wie es geht!
Die jahrzehntelange Zusammenarbeit mit einer der größten und angesehendsten Wohnbaugenossenschaften des Landes hat uns einen ungeheuren Erfahrungsschatz im Umgang mit dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, seinen Durchführungsverordnungen und den ihm zur Seite stehenden gesetzlichen Grundlagen verschafft, den wir unseren Klienten gerne zur Verfügung stellen.
Wir beraten unsere Mandanten in allen Fragen im Zusammenhang mit dem genossenschaftlichen Nutzungsvertrag, insbesondere im Hinblick auf dessen Entgeltbestimmungen, wie etwa Grund- und Baukostenbeitrag, Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag, Verwaltungskostenbeitrag oder dem angemessenen Preis, sowie der nachträglichen Begründung von Wohnungseigentum an Genossenschaftswohnungen oder Reihenhäusern.
Die gemeinnützige Bauvereinigung in der Rechtsform der Genossenschaft oder der GmbH als Partner der öffentlichen Hand und als Träger der vormals im Rahmen des sog. kommunalen Wohnbaus primär in der Verantwortlichkeit der Gemeinden gelegenen Wohnraumschaffung ist uns ein besonderes Anliegen, der Brückenschlag zwischen Bauvereinigung, öffentlich-rechtlichen Körperschaften und wohnungssuchender Bevölkerung immanenter Bestandteil unserer Kanzleiphilosophie.