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Wir beraten und vertreten öffentlich-rechtliche Körperschaften, insbesondere Gemeinden und deren „Trabanten“, wie etwa Schulgemeinden, gemeindenahe Vereine, Verbände und sonstige Organisationen.
Wir bieten kompetente Hilfestellung bei allen Fragen der hoheitlichen und privatwirtschaftlichen Verwaltung durch Gemeinden, wie etwa im Zusammenhang mit der Funktion des Bürgermeisters als Baubehörde erster Instanz, des Gemeindevorstands und des Gemeinderats als Entscheidungsträger oder als Rechtsmittelinstanzen, sowie der Gemeinde als Träger der regionalen Sozialpolitik.
Wir führen Inkassomaßnahmen hinsichtlich öffentlich-rechtlicher wie privatrechtlicher Forderungen unserer Gemeinden durch und entlasten damit den Verwaltungsapparat.
Wir erstellen sozialadäquate Verträge und Vereinbarungen, wie etwa Mietverträge für Gemeindewohnungen, passen diese den jeweiligen Gegebenheiten und Anforderungen individuell an und schaffen damit geeignete Grundlage für eine harmonische Beziehung zwischen Gemeindevertretern und –bürgern.
Wir beraten und vertreten unsere Gemeinden in alle Fragen kommunaler Projekte, wie etwa bei Bauvorhaben im Zusammenhang mit Schulen, Kindergärten, Feuerwehrhäusern, Sportstätten oder Veranstaltungszentren.
In Anwendung der Bestimmungen des Budgetbegleitgesetzes 2001 schaffen wir steueroptimierte Konzepte zur bestmöglichen Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs im Rahmen kommunaler Bauvorhaben.