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Die Vertretung und Beratung im Zusammenhang von Bauen und Wohnen genießt bei uns einen besonderen Stellenwert: Ob Architekt, ÖBA, Bauunternehmer oder Werkbesteller, sie alle sind bei uns richtig!
Ob die öffentlich-rechtliche Austragung vor der Baubehörde oder die zivilrechtliche Beurteilung von werkvertraglichen, haftungsrechtlichen oder nachbarschaftsrechtlichen Unstimmigkeiten – wir begleiten unsere Klienten durch das Dickicht des Bauverfahrens.
Wir erstellen Bauträgerverträge nach dem BTVG, übernehmen Treuhandschaften und begleiten Bauträger ebenso wie deren Kunden bis zur Schlüsselübergabe.
Wir kontrollieren für unsere Klienten die Art der zu bestellenden oder zu beanspruchenden Sicherheit und stellen die Kommunikation mit dem Bauträger in Fragen der Vertragsgestaltung, des Baufortschritts oder allfälliger Rücktrittsrechte her.
Wir setzen notwendige Schritte zur grundbücherlichen Umsetzung von Bauträgerverträgen, von der Anmerkung von Zusagen bis zur Begründung von Wohnungseigentum. Schließlich übernehmen wir auch gerne die Vertretung unserer Mandanten bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen aus Bauträgerverträgen.