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Die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen erhalten klare Vorgaben, wie die Vorbereitung auf die Solvabilität II zu erfolgen hat.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Vorbereitung der Beaufsichtigung von Versicherungsgruppen durch Aufsichtskollegien nach Solvabilität II werden geschaffen. Im Falle einer Übertragung des einer Veranlagungsgemeinschaft zugeordneten Vermögens mittels Bescheid der FMA auf eine andere Vorsorgekasse, soll die übernommene Veranlagungsgemeinschaft als eigene Veranlagungsgemeinschaft durch die Vorsorgekasse weiter geführt werden dürfen.
Regierungsvorlage
Die Regierungsvorlage samt Materialien und Textgegenüberstellung wurde nach dem Beschluss im Ministerrat am 8. April 2014 im Nationalrat eingebracht.
Begutachtung
Der Gesetzesentwurf samt Materialien und Textgegenüberstellung wurde am 3. Februar 2014 in Begutachtung versandt. Ende der Begutachtungsfrist war der 24. Februar 2014.
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